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„Wenn man etwas für recht hält, muß man es auch tun.
Hermann Hesse (1877-1962), dt. Dichter

Recht haben und Recht bekommen sind jedoch zumeist zweierlei. Sein Recht einzufordern oder gar vor Gericht zu ziehen ist für den juristischen Laien häufig ein schwer kalkulierbares Wagnis. Umso wichtiger ist es, sich einem Rechtsbeistand gegenüber zu sehen, der es versteht Ihre Interessen mit Kompetenz, Qualität, Ehrlichkeit und Verschwiegenheit sachgerecht zu vertreten.

Nach dem eigenen Selbstverständnis darf sich eine erfolgversprechende Beratung nicht allein darauf konzentrieren, die Rechtslage zu klären. Entscheidend ist vielmehr im Hinblick auf die Rechtslage, den wirtschaftlich sinnvollsten Weg zu gehen.

Gerne bin ich hierbei Ihr Gefährte.

Ihr RA Sven Fluske